Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsident/in, dem Vizepräsident/in, dem Schatzmeist/in und dem/der stellvertretenden Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten, im Verhinderungsfall durch den Vizepräsidenten, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied, vertreten. Der Verhinderungsfall ist nicht nachzuweisen.