Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die stellvertretende Vorsitzende, der/die protokollführende Beisitzer/in, der/die Rechnungsführer/in und bis zu drei weitere Vorstandsmitglieder.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.