Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.