Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die Vorsitzende, der/die Stellvertreter/in, der/die Schatzmeister/in, der/die Schriftführer/in und der/die Vereinsschützer/in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch je zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam,