Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem LV-Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/-in (1. stellvertretende/r LV-Vorsitzende/r), dem/der Schriftführer/in (2. stellvertretende/r LV-Vorsitzende/r), dem/der Landesbeauftragten für Jugend und Sport, dem/der Landesumweltbeauftragten und gff. zwei Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch die/den LV-Vorsitzende/n zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Bei Verhinderung des/der Vorsitzenden wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die 1. oder 2. stellvertretende/n Vorsitzende/n jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Fall der Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.