Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, der Schatzmeister, der Schriftführer und der Weiterbildungsbeauftragte.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit mit einem anderen Vorstandsmitglied.