Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende, das Vorstandsmitglied für Finanzen und das Vorstandsmitglied für Presse und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam