Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Spielleiter und dem Jugendleiter. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten oder im Fall der Verhinderung durch den Vizepräsidenten, jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.