Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall durch den Stellvertretenden Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung durch den Kassenwart. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.