Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Schriftführer, der Kassenführer, die Frauenbeauftragte/Konzert- und Reiseorganisation und der Pressereferent.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden oder je zwei andere Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich.