Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Im Falle der Verhinderung des Vorsitzenden wird der Verein vertreten durch den Schatzmeister und den Schriftführer gemeinsam. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.