Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die 1. Vorsitzende, der/die 2. Vorsitzende und der/die Kassenwart/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die 1. Vorsitzenden, im Falle der Verhinderung durch den/die 2. Vorsitzenden oder den/die Kassenwart/in. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.