Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind 1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r, Schriftführer/in, Kassenwart/in, Vorstandsmitglied für Schülerbetreuung, zwei Beisitzer/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die 1. Vorsitzende oder der/die 2. Vorsitzende.
Für Rechtsgeschäfts über 1.022,58 Euro bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.