Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Präsidenten/in, dem/der Vizepräsidenten/in und dem/der Schatzmeister/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den/die Präsidenten/in oder im Falle seiner/ihrer Verhinderung, die nicht nachgewiesen werden muss, durch ein weiteres Vorstandsmitglied vertreten.