Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden - im Fall seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden - zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.