Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei Rechtsgeschäften über 2556,46 Euro ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.