| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister. Der Vorsitzende wird im Falle der Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden vertreten. Der Fall der Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden. |