Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden allein vertreten. Die weiteren Mitglieder des Vorstands sind bei Verhinderung des Vorsitzenden oder des 2. Vorsitzenden jeweils zu zweit zur Vertretung berechtigt. Der Verhinderungsfall ist nicht nachzuweisen.