Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und dem/der Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n, im Falle seiner/ihrer Verhinderung durch den/die Stellvertretende/n Vorsitzende/n. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.