Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. und 2. Vorsitzenden gemeinsam. Ist einer der Vorsitzenden verhindert, so wird dieser durch den Schatzmeister vertreten. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.