Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei Personen, hierunter die 1. Vorsitzende, die 2. Vorsitzende, die Kassenwartin und sofern vorhanden die 3. Vorsitzende. Das Amt der Kassenwartin kann in Personalunion durch die 1., 2., oder 3. Vorsitzende ausgeübt werden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.