Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart, dem
stellvertretenden Schriftführer und dem stellvertretenden Kassenwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende.