Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und entweder den Stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister oder aber durch die beiden letztgenannten.