Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Geschäftsführer sowie deren jeweiligen Stellvertretern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über EUR 1.000,00 wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten.