Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der geschäftsführenden Vorsitzenden und dem/der stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die geschäftsführende/n Vorsitzende/n. Er/sie kann durch den/die stellvertretende/n Vorsitzende/n vertreten werden.