Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Präsident/in, dem/der Vizepräsident/in für Sport und dem/der Vizepräsident/in für Finanzen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Bei ordentlichen und außerordentlichen Bundesversammlungen des Deutsche Karate Verbandes wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.