Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und zwei Beisitzern.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden.
Im Falle seiner Verhinderung durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.