Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Rechungsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden und den Rechnungsführer. Im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden oder des Rechnungsführers, die nicht nachzuweisen ist, tritt an seine Stelle der 2. Vorsitzende.