Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, der stellvertretende Vorsitzende un der Rechnungsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam, oder jeder der beiden gemeinsam mit dem Rechungsführer.