Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister/in und bis zu drei Beisitzer/innen.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten von den/der Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden jeweils geminsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.