Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden, zwei Stellvertretern/innen, dem/der Sekretär/in und dem/der Buchhalter/in. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der/die Vorsitzende oder der/die stellvertretende Vorsitzende.