Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende (Ältermann), sein Stellvertreter (Oberkämmerer), der Kassenwart (Kämmerer) und der Schriftwart (Sekretär).
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und den Kassenwart jeweils allein oder durch den Schriftwart gemeinsam mit einem von ihnen.