Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem stellvertretenden Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich verteten durch den 1. Vorsitzenden und den 2. Vorsitzenden gemeinsam oder durch den 1. Vorsitzenden oder den 2. Vorsitzenden zusammen mit dem Kassenwart oder dem stellvertretenden Kassenwart.