Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den 1. Vorsitzenden. Im Fall seiner Verhinderung wird der Verein vertreten durch den 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.