Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Kassierer gemeinsam. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammen mit dem Stelllvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung zusammen mit dem Schriftführer zur Vertretung des Vereins berechtigt. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.