Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden - im Falle seiner Verhinderung durch den stellvertretenden Vorsitzenden. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.