Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzender (Vogt), dem 2. Vorsitzenden (Kanzler) und dem 3. Vorsitzenden (Kämmerer). Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Je zwei der Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und bei Geschäften, die den Wert von 255,65 Euro übersteigen.