Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassierer, dem Schriftführer und dem Geschäftsführer. Der Geschäftsführer ist einzeln zur Vertretung des Vereins befugt.
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende oder einer der Vorsitzenden mit dem Kassierer oder dem Schriftführer vertreten den Verein gemeinschaftlich.