Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Kassierer(in), dem/der Schriftführerin und einem weiteren Mitglied.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die/den Vorsitzende(n) und stellvertretende/n Vorsitzende/n vertreten. Im Fall der Verhinderung der/des Vorsitzenden und/oder der/desstellvertretenden Vorsitzenden tritt an die Stelle der/des Verhinderten die/der Schriftführer(in) und/oder die/der Kassierer(in). Sind auch diese oder eine(r) von ihnen verhindert, so tritt an ihre/seine Stelle das weitere Vorstandsmitglied.
Der Verhinderungsfall ist nicht nachzuweisen.