Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, der Geschäftsführer, der Übungsleiter, der Turnierhunde-Sportwart und der Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten von einem Vorsitzenden und einem weiteren Vorststandsmitglied.