Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der Vorsitzenden und zwei Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den/die Vorsitzende/n oder bei Verhinderung durch einen seiner Stellvertretenden Vorsitzenden. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen.