| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und den Schriftführer gemeinschaftlich. |