Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Rechnungsführer und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam bzw. durch den Vorsitzenden oder stellvertretenden Vorsitzenden jeweils mit dem Rechnungsführer oder Schriftführer.