Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Kassierer/-in und der/dem Schriftführer/-in. Der Verein wird gerichlich und außergerichtlich vertreten duch die/den Vorsitzenden und die/den Kassierer/-in gemeinsam. Bei Verhinderung eines von ihnen ist der andere zusammen mit der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung zusammen mit der/dem Schriftführer/-in zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Verhinderung braucht nicht nachgewiesen zu werden.