Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden, dem/der 2. Vorsitzenden/Schriftführer/in, dem/der Verbandsschatzmeister/in, der Frauenvertreterin, dem/der Seniorenvertreter/in, dem/der Jugendbeauftragten und bis zu drei Beisitzer/n/innen.
Der 1. Vorsitzende ist alleinvertretungsberechtigt. Die übrigen Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam mit dem 1. Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied.