| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dessen 1. Stellvertreter, der gleichzeitig Schriftführer ist und dem 2. Stellvertreter, der gleichzeitig Kassenwart ist. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder. |