Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Kassierer, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden gemeinsam mit Kassierer. Im Falle der Verhinderung, die nicht nachzuweisen ist, ist einer von ihnen zusammen mit dem stellvertretenden Vorsitzenden oder dem Schriftfführer zur Vertretung berechtigt.