Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, bis zu drei stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Vertreter der Jugendverkehrswacht sowie dem Ehrenvorsitzenden.
Der Vorsitzende vertritt den Verein stets allein, im Übrigen wird der Verein durch zwei weitere Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.