Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Aufgabenkreis: Wahrnehmung der wirtschaftlichen, verwaltungsmäßigen und personellen Angelegenheiten des Vereins sowie Vorfinanzierung der Honorarforderungen der Mitglieder (insbesondere Prüfung der Bonität des Mitglieds, Abschluss des Rahmenvertrages mit dem Mitglied und Factoring)
Aufgabenkreis: Vorfinanzierung der Honorarforderungen der Mitglieder (insbesondere Prüfung der Bonität des Mitglieds, Rahmenvertragsabschluss mit dem Mitglied und Factoring sowie sonstige Vorgaben des KWG)