Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens drei, höchstens fünf Mitgliedern. Dem Vorstand gehören in jedem Falle an: der Präsident, dessen Stellvertreter, der Schatzmeister und der Leiter der Deutschen Presseforschung als Stellvertreter des Präsidenten.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Präsidenten, bei dessen Verhinderung durch seinen Stellvertreter, bei dessen Verhinderung durch jedes andere Vorstandsmitglied. Der Verhinderungsfall braucht nicht nachgewiesen zu werden.